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Planungsvorgaben des Gemeinderats

Für den Schulcampus sowie dessen funktionale Einbindung in die nähere Umgebung hat der Gemeinderat konkrete Planungsleitlinien und städtebauliche Ziele vorgegeben. Die entsprechenden Beschlüsse wurden im Februar 2020 und ergänzend bzw. auch räumlich umfassender im November 2020 gefasst.

Folgende 14 Planungsleitlinien hat der Gemeinderat im Februar 2020 beschlossen:

  • Im Rahmen der Bauleitplanung (FNP-Änderung und Bebauungsplan) sind gemäß Vorgabe des Baugesetzbuches zusätzlich zu dem Standort westlich Bahnhof Deisenhofen Standortalternativen, ggfs. auch die Vor-und Nachteile einer Trennung des Campus in Realschule und Fachoberschule, zu prüfen.
  • In das Planungskonzept für den Schulcampus, ist die Planung des westlichen Bahnhofsplatzes mit den Bushaltestellen für ÖPNV, Fahrradabstellanlagen und dem ruhenden Verkehr zu integrieren.
  • Das Raumprogramm und das Schulkonzept sind im weiteren Verfahren in Abstimmung mit dem Landkreis München durch denGemeinderat festzulegen.
  • Die anzusetzenden Schülerzahlen, insbesondere die für die FOS, sind bedarfsgerecht festzulegen (es soll kein überdimensioniertes Schulzentrum entstehen).
  • Im Planungskonzept ist ein Grünzug vom Bahnhof Deisenhofen nach Südwesten mit der Funktion als Sichtachse zum Deisenhofener Forst, als Frischluftschneise und teilweise als Ausgleichsfläche einzuplanen.
  • Die Gebäudehöhe der Schulen ist auf maximal drei Vollgeschoße zu begrenzen. Die Baugestaltung ist an den Leitlinien der Örtlichen Bauvorschrift auszurichten. Für die Einbindung der Gebäude und der Erschließungsflächen sind ausreichende Flächen für Anpflanzungen von größeren Bäumen vorzusehen.
  • Der Schulcampus ist für Fußgänger und Radfahrer durchlässig zu gestalten. Insbesondere ist eine Wegebeziehung, zwischen der Bahnhofsunterführung und Kirche/Grundschule Deisenhofen einzuplanen. Einfriedungen sind nur in dem erforderlichen Umfang (z. B. für Sportplätze mit Ballfangzaun) zu errichten.
  • Es ist eine kompakte, flächensparende Bebauungsform anzustreben. Die Bauweise mussdie Ziele des Klimaschutzes berücksichtigen. Hierbei ist die Möglichkeit zu prüfen, die Gebäude weitestgehend in Holzbauweise zu erstellen. Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie (z. B. Photovoltaikanlagen auf den Dächern) sind vorzusehen.
  • Die zu errichtende Dreifachsporthalle ist planungsrechtlich als Veranstaltungshalle und als solitär gestelltes Gebäude zu konzipieren.
  • Hinsichtlich des Verkehrs ist die Schulplanung für Fußgänger, ÖPNV und Radfahrer zu optimieren. Die erforderlichen Kfz-Stellplätze inkl. Ladestationen für Elektrofahrzeugesind überwiegend in Tiefgaragen unterzubringen.
  • Auf dem Schulcampus sind mindestens zwei Hausmeisterwohnungen vorzusehen. Im Zusammenhang mit dem Bau der Schulen ist der Bau von weiteren Wohnungen für Lehrer, Verwaltungspersonal und Sozialpädagogen zu prüfen. Es soll auch die Möglichkeit geschaffen werden, kleinere möblierte Wohneinheiten zur zeitlich beschränkten Vermietung an z. B. für Referendare oder Auszubildende errichten zu können.
  • Für die Auswahl des Planungskonzeptes ist ein Plangutachtenverfahren mit mehreren Architekturbüros durchzuführen. Die Planungskonzepte sind grundsätzlich öffentlich vorzustellen.
  • Die Belebung des Schulcampus außerhalb der Schulzeit ist anzustreben. In dem Zusammenhang ist eine öffentliche Nutzung der Mensa außerhalb der Schulzeiten z. B. als Cafe oder Raum für kulturelle Veranstaltungen bzw. mit einem angeschlossenen Cafe zu prüfen.
  • Ein Bahnsteigzugang mit kombinierter Fuß-und Radwegunterführung von der Jägerstraße aus, ist zu prüfen und ggfs. aufzuzeigen.

Im Oktober 2020 fand ein Workshop des Gemeinderats unter Moderation der CIMA Beratung und Management GmbH statt. Ziel dieses Workshops war, die oben genannten Planungsleitlinien für den Schulcampus zu ergänzen und zu präzisieren, um weitere belebende Nutzungen auf dem Areal westlich der Sauerlacher Straße zu realisieren, das Grün- und Freiraumkonzept weiter zu spezifizieren sowie die Anbindung der angrenzenden Wohngebiete zu bewerkstelligen und attraktiv zu gestalten. Zum Teil wurden die  bereits verabschiedeten Planungsleitlinien lediglich ergänzt oder weiter konkretisiert.

Die ergänzten städtebaulichen Ziele für die Quartiersentwicklung rund um den anvisierten Schulcampus hat der Gemeinderat in seiner Sitzung im November 2020 beschlossen.

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